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Die Herkunft eines Fächers

Der „Fächer mit Vogelnest“ fand erstmals im Herbst 1937 den Weg ins Landesmuseum. Der damalige Direktor des „Thaulow-Museums“, Dr. Ernst Sauermann, erwarb ihn bei einer Versteigerung im Berliner Kunstauktionshaus Paul Graupe. Zu dieser Zeit war der namengebende Besitzer des Auktionshauses aufgrund seiner jüdischen Herkunft bereits emigriert. Die Geschäftsführung übernahm sein langjähriger Mitarbeiter Hans W. Lange. Die erste Auktion unter Lange war die der ehemaligen Kunstsammlung von Emma Budge, auf der Sauermann unter anderem den Fächer kaufte. 

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ließ sich das Ehepaar Emma (1952-1937) und Heinrich „Henry“ Budge (1840-1928) in Hamburg nieder und baute dort eine umfangreiche und hochwertige Kunstsammlung mit kunstgewerblichem Schwerpunkt auf. Nach dem Tod von Emma im Jahr 1937 sahen sich ihre Testamentsvollstrecker gezwungen, bedingt durch die nationalsozialistische Verfolgung und Diskriminierung der jüdischen Familienangehörigen von Emma und Henry Budge, die gesamte, annähernd 1.500 einzelne Objekte umfassende Kunstsammlung in zwei großen Versteigerungen über das Berliner Auktionshaus Paul Graupe verkaufen zu lassen. Über den Erlös konnten anschließend jedoch weder die Erben noch die Testamentsvollstrecker verfügen, denn er wurde auf ein Sperrkonto überwiesen, auf das sie keinerlei Zugriff hatten.

Bei den Objekten aus der einstigen Sammlung Emma Budges handelt es sich eindeutig um sogenannte NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunst- und Kulturgüter, die auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 zu restituieren sind. Dieser moralischen Verpflichtung kam das Schleswig-Holsteinische Landesmuseum bereits 2010 nach, als es fünf Gobelin-Objekte an die Erben zurückgab. 

Im Rahmen der seit 2013 am Schleswig-Holsteinischen Landesmuseum stattfindenden systematischen Provenienzrecherche der Sammlungsbestände konnte der Fächer als weiteres Objekt aus der einstigen Sammlung Budge identifiziert werden. Es konnte sich mit der Budge-Erbengemeinschaft gütlich darauf geeinigt werden, dass das Landesmuseum den Fächer für eine festgelegte Summe erneut erwirbt und er somit im Bestand verbleiben kann.  

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